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VELEVO® Team

Urteil: KI darf geschützte Werke für Forschung verwenden (Az. 310 O 227/23)

Okt 1, 2024

Urteil: KI darf geschützte Werke für Forschung verwenden (Az. 310 O 227/23)

VELEVO® Team

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Am 27. September 2024 entschied das Landgericht Hamburg (Az. 310 O 227/23), dass urheberrechtlich geschützte Werke für KI-Trainingsprozesse genutzt werden dürfen, sofern dies zu wissenschaftlichen Zwecken geschieht und nicht kommerziell ist. Dieses Urteil hat weitreichende Auswirkungen auf die Nutzung von Daten in der Künstlichen Intelligenz (KI) und zeigt, dass wissenschaftliche Institutionen auf geschützte Werke zugreifen können, um ihre KI-Modelle effizienter zu trainieren.

Hintergrund des Urteils

Ein Fotograf klagte gegen die Nutzung seines Bildes in einem KI-Trainingsdatensatz, der von einem wissenschaftlichen Verein verwendet wurde. Er argumentierte, dass seine Urheberrechte verletzt wurden. Der Beklagte verteidigte sich mit dem Verweis auf die Schrankenregelung des § 60d UrhG, die die Nutzung geschützter Werke für nicht-kommerzielle, wissenschaftliche Zwecke erlaubt. Das Gericht entschied zugunsten des Beklagten, da die Nutzung des Bildes den gesetzlichen Anforderungen entsprach.

Was bedeutet das für Kreative?

Dieses Urteil ist besonders relevant für Fotografen, Künstler und andere Kreative. Es zeigt, dass ihre Werke unter bestimmten Umständen, wie etwa für wissenschaftliche Zwecke, ohne direkte Zustimmung genutzt werden können. Es bleibt jedoch wichtig, dass die Nutzung nur für nicht-kommerzielle Zwecke und im wissenschaftlichen Kontext erfolgt. Kreative sollten sich dennoch über ihre Rechte informieren, insbesondere, wenn ihre Werke in anderen Kontexten verwendet werden.

Relevanz für die KI-Entwicklung

Das Urteil hat wichtige Auswirkungen auf die Forschung und Entwicklung im Bereich der Künstlichen Intelligenz. KI-Systeme sind auf große Datenmengen angewiesen, um zu lernen und sich zu verbessern. In der Anfangsphase des Trainings ist es oft notwendig, unfilterte Datensätze zu verwenden, damit die KI grundlegende Muster erkennt und schneller lernt. Für wissenschaftliche Zwecke bietet das Urteil die Freiheit, auf geschützte Werke zuzugreifen, ohne gegen das Urheberrecht zu verstoßen, solange diese Nutzung nicht kommerziell erfolgt.

Fazit: Relevanz für VELEVO® und die Entwicklung eigener KI

Für VELEVO® hat dieses Urteil eine besondere Bedeutung, da wir in unseren Projekten eigene Offline-KI-Systeme entwickeln und verwenden. In den frühen Phasen des KI-Trainings nutzen wir oft große Datensätze, um die Lernkurve zu beschleunigen. Dies ermöglicht es uns, die KI schnell anzupassen und potenzielle Fehler zu erkennen. Langfristig ist es jedoch unser Ziel, unsere KI nur mit ausgewählten, frei zugänglichen und datenschutzkonformen Informationen weiterzuentwickeln. Dadurch stellen wir sicher, dass unsere KI nicht nur effizient arbeitet, sondern auch den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (GDPR) entspricht.

Unser Ansatz ermöglicht es Unternehmen, unsere KI-Lösungen GDPR-konform in ihre internen Prozesse zu integrieren. Durch die sorgfältige Auswahl der Daten garantieren wir, dass die Daten unserer Kunden sicher sind und niemals unbefugt in den Trainingsprozess einfließen. Das Vertrauen unserer Kunden hat für uns oberste Priorität.

Weitere rechtliche Unterstützung: Um sicherzustellen, dass wir in rechtlichen Fragen stets gut beraten sind, arbeiten wir eng mit Rechtsanwalt Marian Härtel von ITMediaLaw zusammen, der uns bei rechtlichen Aspekten wie der Nutzung von Daten und der Einhaltung von Datenschutzgesetzen unterstützt.

Viele europäische Unternehmen stehen vor ähnlichen Herausforderungen. Die Nutzung von KI erfordert große Datenmengen, aber es muss sichergestellt werden, dass diese Daten den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Das Urteil des LG Hamburg erleichtert wissenschaftlichen Institutionen und Unternehmen wie VELEVO® die Entwicklung fortschrittlicher KI, ohne gegen Urheberrechte oder Datenschutzgesetze zu verstoßen.

Quelle: openjur.de – Urteil des LG Hamburg

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