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NIS 2 und Datenschutz: Wie passt die DSGVO dazu?

Sep 9, 2024

Sep 9, 2024 | Allgemein, Cybersecurity

NIS 2 und Datenschutz: Wie passt die DSGVO dazu?

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Tags: NIS 2

Die NIS 2-Richtlinie (Network and Information Security Directive) und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind zwei zentrale Säulen der digitalen Gesetzgebung in der Europäischen Union. Beide zielen darauf ab, die Sicherheit und den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten, jedoch mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Während die DSGVO sich auf den Schutz der Privatsphäre und die Verarbeitung personenbezogener Daten konzentriert, richtet sich die NIS 2 auf die Sicherheit von Netzwerken und Informationssystemen in der gesamten EU, insbesondere in kritischen Sektoren.

Die Frage, wie diese beiden Rechtsvorschriften miteinander verknüpft sind und welche Herausforderungen sie für Unternehmen mit sich bringen, ist von entscheidender Bedeutung für Organisationen, die sowohl den Schutz von Daten als auch die IT-Sicherheit sicherstellen müssen. In diesem Artikel werfen wir einen umfassenden Blick auf die Beziehung zwischen NIS 2 und der DSGVO, und wie Unternehmen beide Richtlinien effektiv umsetzen können.


Einführung in NIS 2 und DSGVO

NIS 2-Richtlinie – Fokus auf Netzwerksicherheit

Die NIS 2-Richtlinie wurde 2022 von der Europäischen Union verabschiedet und stellt eine Weiterentwicklung der ursprünglichen NIS-Richtlinie von 2016 dar. Ihr Ziel ist es, ein hohes gemeinsames Sicherheitsniveau für Netz- und Informationssysteme in der EU zu gewährleisten, insbesondere in Sektoren, die als kritisch für das Funktionieren der Gesellschaft und der Wirtschaft angesehen werden. Dies umfasst unter anderem die Sektoren Energie, Transport, Gesundheitswesen, digitale Infrastruktur und Finanzwesen. Mit NIS 2 werden strengere Anforderungen an Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten eingeführt, um Cyberangriffe zu verhindern und zu bewältigen.

DSGVO – Schutz personenbezogener Daten

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die seit Mai 2018 in Kraft ist, regelt den Schutz personenbezogener Daten von EU-Bürgern. Ihr Ziel ist es, den Datenschutz in der EU zu harmonisieren und gleichzeitig die Rechte der Bürger in Bezug auf ihre Daten zu stärken. Sie legt fest, wie Unternehmen und Organisationen personenbezogene Daten sammeln, verarbeiten, speichern und schützen müssen. Ein zentraler Punkt der DSGVO ist, dass jede Datenverarbeitung auf einer rechtmäßigen Grundlage beruhen muss, z. B. einer Einwilligung oder einem berechtigten Interesse.


Unterschiede und Überschneidungen zwischen NIS 2 und DSGVO

Obwohl die NIS 2-Richtlinie und die DSGVO unterschiedliche Schwerpunkte setzen, gibt es deutliche Überschneidungen zwischen den beiden Verordnungen, insbesondere wenn es um den Schutz von personenbezogenen Daten und die Sicherstellung von IT-Sicherheitsmaßnahmen geht.

1. Unterschiedliche Anwendungsbereiche

  • NIS 2 zielt auf die Sicherheitsaspekte von Netzwerken und Informationssystemen ab, insbesondere in kritischen Infrastrukturen und wesentlichen Diensten. Ihr Fokus liegt auf dem Schutz vor Cyberbedrohungen, um die Verfügbarkeit und Integrität der IT-Systeme zu gewährleisten, die für die Gesellschaft und die Wirtschaft von zentraler Bedeutung sind.
  • DSGVO richtet sich primär an den Schutz der Privatsphäre und personenbezogenen Daten. Sie legt fest, wie Daten verarbeitet werden dürfen, wer Zugriff auf diese Daten hat und welche Rechte die betroffenen Personen haben, z. B. das Recht auf Löschung oder das Recht auf Zugang zu ihren Daten.

2. Gemeinsame Verpflichtungen im Bereich Cybersicherheit

Eine der zentralen Überschneidungen zwischen der DSGVO und NIS 2 liegt in der Verpflichtung, die Integrität und Sicherheit der verarbeiteten Daten sicherzustellen. Die DSGVO schreibt in Artikel 32 vor, dass Unternehmen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen müssen, um ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten zu gewährleisten. Dies umfasst den Schutz vor unbefugtem Zugriff, Datenverlust oder Cyberangriffen.

Die NIS 2-Richtlinie verfolgt ein ähnliches Ziel, jedoch mit einem breiteren Anwendungsbereich, der nicht nur personenbezogene Daten, sondern auch andere Arten von Daten und IT-Systemen umfasst. Beide Richtlinien fordern von Unternehmen, dass sie wirksame Cybersicherheitsmaßnahmen umsetzen, um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit ihrer Systeme zu gewährleisten.

3. Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen

Ein weiterer wichtiger Berührungspunkt zwischen der NIS 2 und der DSGVO ist die Meldepflicht bei Sicherheitsvorfällen. Nach der DSGVO müssen Unternehmen Datenschutzverletzungen, bei denen personenbezogene Daten betroffen sind, innerhalb von 72 Stunden der zuständigen Datenschutzbehörde melden.

Die NIS 2-Richtlinie sieht ebenfalls vor, dass Unternehmen Sicherheitsvorfälle melden müssen, allerdings bezieht sich dies auf Vorfälle, die die Verfügbarkeit und Sicherheit von Netzwerken und Informationssystemen gefährden. Diese Pflicht geht über personenbezogene Daten hinaus und umfasst alle Arten von Cyberangriffen, die kritische Infrastrukturen betreffen.

4. Compliance-Anforderungen und Sanktionen

Sowohl die DSGVO als auch die NIS 2-Richtlinie sehen bei Nichteinhaltung erhebliche Sanktionen vor. Die DSGVO verhängt Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Diese Strafen betreffen Verstöße gegen den Schutz personenbezogener Daten.

Unter NIS 2 können Unternehmen ebenfalls erhebliche Geldbußen auferlegt werden, wenn sie es versäumen, die notwendigen Cybersicherheitsmaßnahmen umzusetzen oder schwerwiegende Sicherheitsvorfälle zu melden. Dies zeigt, dass sowohl die DSGVO als auch NIS 2 eine rigorose Durchsetzung der Sicherheitsanforderungen vorsehen.


Die Rolle von IT-Sicherheitsverantwortlichen und Datenschutzbeauftragten

Für Unternehmen, die sowohl NIS 2 als auch die DSGVO einhalten müssen, entsteht eine enge Verbindung zwischen den Aufgaben von IT-Sicherheitsverantwortlichen und Datenschutzbeauftragten. Diese beiden Rollen müssen zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass alle Aspekte der Daten- und IT-Sicherheit abgedeckt sind.

IT-Sicherheitsverantwortliche (CISO)

Im Rahmen von NIS 2 liegt die Verantwortung für die Sicherheit von Netzwerken und Informationssystemen oft bei einem Chief Information Security Officer (CISO) oder einem ähnlichen IT-Sicherheitsverantwortlichen. Dieser muss sicherstellen, dass die technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Cybersicherheit den Anforderungen von NIS 2 entsprechen, z. B. durch die Implementierung von Firewalls, Intrusion Detection Systems (IDS) und Verschlüsselungstechnologien.

Datenschutzbeauftragte (DPO)

Ein Datenschutzbeauftragter (DPO), wie er von der DSGVO gefordert wird, konzentriert sich hingegen auf den Schutz personenbezogener Daten und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Der DPO überwacht die Einhaltung der DSGVO, bewertet Datenschutzrisiken und sorgt dafür, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig erfolgt.

Zusammenarbeit der beiden Rollen

In der Praxis überschneiden sich die Verantwortlichkeiten von CISO und DPO häufig. Beispielsweise müssen sie gemeinsam sicherstellen, dass die IT-Infrastrukturen sowohl den Sicherheitsanforderungen von NIS 2 als auch den Datenschutzanforderungen der DSGVO gerecht werden. Ein Beispiel wäre der Schutz personenbezogener Daten vor Cyberangriffen, bei dem sowohl Cybersicherheitsmaßnahmen als auch datenschutzrechtliche Anforderungen eine Rolle spielen.


Herausforderungen für Unternehmen bei der Umsetzung von NIS 2 und DSGVO

Die gleichzeitige Einhaltung von NIS 2 und DSGVO stellt Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen, insbesondere wenn es darum geht, technische, organisatorische und rechtliche Anforderungen miteinander in Einklang zu bringen.

1. Unterschiedliche Prioritäten und Anforderungen

Einer der größten Herausforderungen für Unternehmen besteht darin, dass NIS 2 und DSGVO unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Während NIS 2 in erster Linie auf die Verfügbarkeit und Sicherheit von Netzwerken und Systemen abzielt, konzentriert sich die DSGVO auf den Schutz personenbezogener Daten und die Wahrung der Privatsphäre. Unternehmen müssen sicherstellen, dass beide Richtlinien nahtlos integriert werden und keine Sicherheitslücken entstehen.

2. Hohe Investitionskosten für Sicherheitstechnologien

Die Implementierung der geforderten Sicherheitsmaßnahmen unter NIS 2 und DSGVO erfordert erhebliche Investitionen in technische Lösungen, wie etwa Firewalls, IDS, Datenverschlüsselung, aber auch in organisatorische Maßnahmen wie regelmäßige Schulungen und Sensibilisierungsprogramme für Mitarbeiter. Diese Maßnahmen können besonders für kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) eine finanzielle Herausforderung darstellen.

3. Meldepflichten und rechtliche Konsequenzen

Die Meldepflichten sowohl nach NIS 2 als auch nach DSGVO erfordern eine robuste Incident-Response-Strategie. Unternehmen müssen in der Lage sein, schnell auf Sicherheitsvorfälle zu reagieren und diese innerhalb der vorgeschriebenen Fristen zu melden. Gleichzeitig müssen sie sicherstellen, dass sie alle rechtlichen Verpflichtungen einhalten, um hohe Bußgelder zu vermeiden.

4. Sicherstellung der Compliance über nationale Grenzen hinweg

Da sowohl die NIS 2 als auch die DSGVO in allen EU-Mitgliedstaaten gelten, müssen Unternehmen, die in mehreren Ländern tätig sind, sicherstellen, dass ihre Cybersicherheits- und Datenschutzstrategien in allen Rechtsordnungen kohärent sind. Dies erfordert oft eine Koordination zwischen verschiedenen nationalen Vorschriften und Behörden, was den Aufwand für multinationale Unternehmen erhöht. Die Sicherstellung, dass IT- und Datenschutzrichtlinien nahtlos über Grenzen hinweg angewendet werden können, erfordert eine sorgfältige rechtliche Prüfung und den Aufbau von grenzüberschreitenden Compliance-Teams.

5. Fehlende klare Abgrenzungen zwischen Datenschutz und Cybersicherheit

Eine der wesentlichen Herausforderungen ist die fehlende klare Abgrenzung zwischen Datenschutz und Cybersicherheit. Während die DSGVO den Datenschutz und die Rechte des Einzelnen in den Vordergrund stellt, zielt NIS 2 auf die breitere Netzwerksicherheit und den Schutz kritischer Infrastrukturen ab. Dies führt dazu, dass Unternehmen sicherstellen müssen, dass ihre Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen beider Richtlinien gut miteinander harmonieren.

Beispielsweise könnten die Maßnahmen zur Cybersicherheit, die unter NIS 2 ergriffen werden, auch Auswirkungen auf den Datenschutz haben. Die Einführung von Technologien wie Intrusion Detection Systems (IDS) oder Monitoring-Systemen, die unter NIS 2 erforderlich sind, kann datenschutzrechtliche Fragen aufwerfen, da sie möglicherweise personenbezogene Daten erfassen, verarbeiten oder überwachen. Unternehmen müssen daher sicherstellen, dass alle Maßnahmen, die zur Verbesserung der Cybersicherheit ergriffen werden, den Anforderungen der DSGVO entsprechen.


Die Vorteile der gleichzeitigen Umsetzung von NIS 2 und DSGVO

Obwohl die gleichzeitige Einhaltung von NIS 2 und DSGVO komplex sein kann, bietet sie auch bedeutende Vorteile. Durch die Implementierung umfassender Cybersicherheits- und Datenschutzmaßnahmen können Unternehmen nicht nur regulatorische Anforderungen erfüllen, sondern auch ihre eigene Sicherheitsinfrastruktur und ihr Vertrauen bei Kunden stärken.

1. Erhöhte Cybersicherheit und Schutz vor Bedrohungen

Indem Unternehmen sowohl die Anforderungen von NIS 2 als auch der DSGVO umsetzen, schaffen sie eine robuste Cybersicherheitsstrategie, die nicht nur Netzwerke und Systeme schützt, sondern auch die persönlichen Daten ihrer Kunden und Mitarbeiter. Dies trägt dazu bei, Cyberangriffe, Datenverluste und Sicherheitsvorfälle zu minimieren und gleichzeitig das Vertrauen der Kunden zu stärken.

2. Verbesserte Compliance und Verringerung rechtlicher Risiken

Die gleichzeitige Umsetzung beider Vorschriften minimiert das Risiko von Verstößen und stellt sicher, dass Unternehmen nicht nur auf Datenschutzverletzungen, sondern auch auf Cybersicherheitsvorfälle schnell und effizient reagieren können. Dies reduziert das Risiko von hohen Geldstrafen und Rechtsstreitigkeiten erheblich, da sowohl NIS 2 als auch die DSGVO erhebliche Sanktionen bei Nichteinhaltung vorsehen.

3. Wettbewerbsvorteil durch starke Sicherheitsstandards

Unternehmen, die hohe Standards bei der Einhaltung von NIS 2 und DSGVO setzen, können sich im Wettbewerb abheben. Da Cybersicherheit und Datenschutz für Verbraucher und Geschäftspartner immer wichtiger werden, kann die Einhaltung dieser Standards ein entscheidender Verkaufsvorteil sein. Organisationen, die nachweisen können, dass sie sowohl die Sicherheit ihrer Systeme als auch den Schutz personenbezogener Daten priorisieren, werden in der Lage sein, das Vertrauen ihrer Kunden zu gewinnen und langfristige Geschäftsbeziehungen zu stärken.


Fazit: NIS 2 und DSGVO – Eine synergetische Beziehung

Die NIS 2-Richtlinie und die DSGVO sind zwei wesentliche Bausteine der europäischen Gesetzgebung im Bereich Cybersicherheit und Datenschutz. Während NIS 2 auf die Netzwerksicherheit und den Schutz kritischer Infrastrukturen abzielt, konzentriert sich die DSGVO auf den Schutz personenbezogener Daten und die Privatsphäre der Bürger. Obwohl beide Vorschriften unterschiedliche Schwerpunkte setzen, gibt es zahlreiche Überschneidungen, insbesondere im Bereich der Cybersicherheit und der Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen.

Für Unternehmen stellt die gleichzeitige Einhaltung beider Vorschriften eine Herausforderung dar, bietet jedoch auch erhebliche Vorteile in Bezug auf Sicherheit, Vertrauen und Compliance. Die Entwicklung einer umfassenden Sicherheitsstrategie, die sowohl die Anforderungen von NIS 2 als auch der DSGVO erfüllt, ist entscheidend für den langfristigen Erfolg und die Risikominimierung. Durch Investitionen in moderne Technologien, Schulungen und die Zusammenarbeit zwischen IT-Sicherheitsverantwortlichen und Datenschutzbeauftragten können Unternehmen sicherstellen, dass sie sowohl die Netzwerksicherheit als auch den Datenschutz auf höchstem Niveau gewährleisten.


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