Mit der Verabschiedung der NIS 2-Richtlinie hat die Europäische Union einen großen Schritt unternommen, um die Cybersicherheitsmaßnahmen im digitalen Raum zu verbessern. Die ursprüngliche NIS-Richtlinie (Network and Information Security Directive), die 2016 in Kraft trat, war ein erster Ansatz, um den Schutz von Netz- und Informationssystemen in Europa zu stärken. Doch angesichts wachsender Bedrohungen und der ungleichmäßigen Umsetzung in den Mitgliedsstaaten wurde deutlich, dass Anpassungen erforderlich waren.
In diesem Artikel betrachten wir die Hauptunterschiede zwischen der ursprünglichen NIS-Richtlinie und NIS 2, und warum diese Änderungen entscheidend sind, um die Cybersicherheit in Europa zu gewährleisten.
1. Erweiterter Anwendungsbereich
Ein wesentlicher Unterschied zwischen NIS und NIS 2 ist der deutlich erweiterte Anwendungsbereich. Während die ursprüngliche NIS-Richtlinie nur eine begrenzte Anzahl von Sektoren und Unternehmen umfasste, erweitert NIS 2 diese Liste erheblich. Jetzt sind auch Unternehmen aus den Bereichen digitale Infrastruktur, Telekommunikation, Cloud-Dienste und öffentliche Verwaltungen betroffen.
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2. Strengere Meldepflichten
In der ursprünglichen NIS-Richtlinie mussten betroffene Unternehmen Sicherheitsvorfälle melden, jedoch waren die Fristen nicht einheitlich definiert. NIS 2 verschärft die Meldepflichten deutlich. Unternehmen müssen nun Sicherheitsvorfälle innerhalb von 24 bis 72 Stunden nach dem Vorfall an die zuständigen Behörden melden.
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3. Verschärfte Sicherheitsanforderungen
Während die ursprüngliche NIS-Richtlinie allgemeine Anforderungen an die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen stellte, führt NIS 2 wesentlich detailliertere und strengere Sicherheitsanforderungen ein. Unternehmen müssen nun regelmäßige Risikobewertungen durchführen und angemessene Maßnahmen implementieren.
4. Erhöhte Verantwortlichkeit der Geschäftsführung
NIS 2 fordert eine direkte Einbindung der Unternehmensleitung. Führungskräfte sind jetzt verpflichtet, sicherzustellen, dass die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden und dass regelmäßige Überprüfungen stattfinden.
5. Harmonisierung in der EU
Mit der Einführung von NIS 2 strebt die EU eine stärkere Harmonisierung an. Einheitliche Standards für alle Mitgliedsstaaten sollen sicherstellen, dass Unternehmen in ganz Europa einem ähnlichen Sicherheitsniveau entsprechen.
Fazit
Die NIS 2-Richtlinie stellt einen bedeutenden Fortschritt in der europäischen Cybersicherheitsgesetzgebung dar. Mit den Consulting-Dienstleistungen und der sicheren Rechenzentrumsinfrastruktur von VELEVO® können Unternehmen sicherstellen, dass sie den neuen Anforderungen der NIS 2-Richtlinie gerecht werden. Erfahre mehr über die Dienstleistungen von VELEVO® unter velevo.net.
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